Aufbereitete Badewässer sowie bäderspezifische Spül- und Abwässer enthalten bestimmungsgemäß Desinfektionsmittel und/oder Biozide sowie Aufbereitungsmittel. Bei der Ableitung dieser Wässer ist grundsätzlich nach dem ÖWAV Merkblatt für „Private Hallen- und Freischwimmbecken“ vorzugehen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Spül- und Reinigungswässer (inklusive der Filterrückspülwässer) in den Schmutzwasserkanal abzuleiten sind. Für die Ableitung dieser Wässer in den Schmutzwasserkanal ist vom Kanalbetreiber eine Bewilligung einzuholen.
Das heißt, vor der Errichtung eines Schwimmbades ist in jedem Fall beim Reinhaltungsverband Trumerseen um eine Bewilligung anzusuchen.